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Audi Abgasskandal

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Audi steckt tief im Abgasskandal. Sowohl die Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum als auch Modelle mit den größeren 3 Liter bzw. 4,2 Liter-Dieselmotoren sind von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung betroffen.

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Schadenersatz bei Audi-Modellen mit dem Dieselmotor EA 189

Als im Herbst 2015 der VW-Abgasskandal aufflog, war schnell klar, dass nicht nur Modelle der Konzernmutter VW, sondern auch die Fahrzeuge der Konzerntöchter Skoda, Seat und eben auch Audi mit dem Dieselmotor EA 189 von den Abgasmanipulationen betroffen sind. Vom Audi A1 über den A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 bis zum Audi TT ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23Q7 den Rückruf für die Fahrzeuge an.

Inzwischen ist klar, die betroffenen Audi-Halter können Schadenersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Allerdings hat der BGH auch klar gestellt, dass Ansprüche schwer durchgesetzt werden können, wenn die Autos nach dem 1. Januar 2016 gekauft wurden. Auch muss beim EA189 dringend die jeweils aktuelle Verjährungsthematik beachtet werden.

Unzulässige Abschalteinrichtungen beim Nachfolgemotor EA 288

Inzwischen erhärtet sich der Verdacht, dass auch beim Nachfolgemotor EA 288 die Abgaswerte manipuliert wurden. Auch in diesen Fällen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Landgericht Offenburg hat z.B. mit Urteil vom 23. Juni 2020 entschieden, dass ein Händler einen Audi A3 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 zurücknehmen muss und die Audi AG zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 3 O 38/18). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A3 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

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Der Motor EA 288 wird in Audi-Modellen mit bis zu 2 Litern Hubraum verwendet. Betroffen sind Modelle des Audi A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT.

 

Auch Audi mit 3 und 4,2 Liter-Dieselmotor EA897 betroffen – Rückruf-Code 23X6

Der Abgasskandal bezieht sich bei Audi nicht nur auf die Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren, sondern eben auch auf die größeren Pkw mit V6 3,0 TDI und V8 4,2 Dieselmotoren. Auch hier hat das Kraftfahrt-Bundesamt seit 2018 unter dem Code 23X6 Rückrufe für diverse Audi-Modelle angeordnet. Betroffen sind der Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7.

Bei den Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

Die geschädigten Käufer müssen sich nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können Schadenersatzansprüche geltend machen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die geschädigten Audi-Käufer auch in diesen Fällen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haben.

Der BGH hat zudem Anfang 2019 klargestellt, dass die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und die Käufer einen Anspruch auf Ersatz haben (Az.: VIII ZR 225/17).

Darüber hinaus hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Schadenersatzansprüche dürften sich danach noch besser durchsetzen lassen.

 

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Rechtsanwalt Andreas Schwering
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Um den aktuellen BGH-Beschluss (VI ZR 433/19 ) zum Thermofenster zu begreifen, muss man schon einiges zwischen den Zeilen herauslesen.

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