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Ansprüche im Abgasskandal

Abgasskandal

Schadenersatz im Abgasskandal?

In den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere) werden Abschalteinrichtungen verwendet. Besitzer solcher Fahrzeuge haben nun Anspruch auf Schadenersatz.

Unser Service

  • Kostenlose Erstberatung
  • Abfrage der Rechtschutzversicherung
  • Angebot für eine Prozesskostenfinanzierung

Schadensfall EA189

Der EA-189-Dieselskandal wurde 2015 quasi durch eine Selbstanzeige des damaligen VW-Chefs Winterkorn öffentlich gemacht. Winterkorn gab zu, dass nahezu alle TDI-4-Zylinder-Modelle seit 2009 mit einer Abschaltvorrichtung arbeiten. Konkret bedeutet das, dass die Autos auf dem Rollenprüfstand Bestnoten abholen, im Alltag aber das Zigfache an Umweltgiften – speziell NoX – ausstoßen.

EA288 - The next generation

Natürlich ist mit dem Nachfolgemotor alles in Ordnung! Die Volkswn-Rechtsanwälte werden nicht müde, das zu behaupten. Die Realität sieht anders aus: Angefangen mit dem ab 2013 mit dem EA288 produzierten Golf 7 arbeiten ALLE EA288 mit dem Thermofenster. Diverse Landgerichte haben dies schon als unzulässig bewertet – eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus. Bislang hat Volkswagen noch keine Strategie gefunden, um die Vorwürfe stichhaltig zu entkräften.

EA897 - Die Oberklasse

Der von AUDI entwickelte Motor EA897 wird etwa seit 2008 in den Schadstoffklassen 5 und 6 in allen Oberklasse-Modellen der Volkswagenfamilie verwendet, also auch in den Porsche SUVs Cayenne, Panamera, Macan und im VW Touareg. AUDI fährt hier an Abschaltvorrichtungen auf was das Zeug hält und verliert regelmäßig vor Gericht – auch weil das Kraftfahrtbundesamt mit Zwangsrückrufen Druck macht. Für den EA897 bieten wir eine faire Prozesskostenfinanzierung an – Klagen ohne Risiko!


Verjährung droht

Verjährung ist immer mal wieder ein Thema – letzten Endes haben wir noch immer einen Weg gefunden, das ärgerliche Thema verbraucherfreundlich zu definieren. Derzeit ist der Empfang eines Rückrufschreibens wohl das erste Indiz für das Anlaufen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Aber selbst das wird von deutschen Obergerichten bis zum BGH derzeit heiß diskutiert.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung fällt zunehmend verbraucherfreundlich aus. Bei den EA189-Fällen hat der BGH sowieso die sittenwidrige Schädigung Volkswagens und den SchadenersatzansprÜche der Opfer bestätigt, bei den EA288 droht mit dem abschließenden Urteil des BGH kein VW-Kraut gegen das Thermofenster gewachsen zu sein und beim EA897 überbieten sich Audi und Porsche mit Vergleichsangeboten, um das Thema vom Tisch zu bekommen.


Schadenersatz

Berechnen Sie den möglichen Schadenersatz selbst: Ihnen steht der Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung zu. Haben Sie z.B. 150.000 der möglichen 300.000 abgefahren, müssen sie sich die Hälfte des Kaufpreises abziehen lassen. Vergleichen Sie den Wert mit dem aktuellen Gebrauchtwagenwert Ihres Fahrzeuges und Sie sehen, ob es sich lohnt oder nicht. Bei 30.000 Kilometern würde Ihnen 10 % vom Kaufpreis abgezogen.

Rechtschutz

Wir fragen in Ihrem Namen die Deckungsbereitschaft Ihrer Rechtschutzversicherung ab – das macht Sinn, weil wir die Argumente kennen, um eine Versicherung überzeugen zu können. Das Ganze ist für Sie völlig kostenlos. Wir klagen erst, wenn es eine Deckungszusage gibt und Sie uns einen Auftrag erteilen. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für das angefragte Verfahren, abzüglich einer Selbstbeteiligung.

Prozesskostenfinanzierung

Auch ohne Rechtschutzversicherung sollten Sie zu Ihrem Recht kommen können. Wir finanzieren Verfahren über zuverlässige Prozesskostenfinanzierer – Auf Anfrage prüfen wir Ihren Fall. Sollten wir die Prozesskosten übernehmen, dann klagen Sie völlig ohne Risiko – lediglich im Erfolgfall steht uns ein Teil des erstrittenen Betrages zu – wie hoch dieser Anteil ist erfahren Sie im schriftlichen Angebot, das wir Ihnen gern und unverbindlich vorstellen.

 

 

Rückrufservice

Erreichen Sie uns sofort oder hinterlassen Sie eine Nachricht – wir rufen zurück!

Tel.: 0511 220 660-0