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Schwering Rechtsanwälte hat am Landgericht Dresden ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal erstritten. Mit Urteil vom 12. April 2021 entschied das LG Dresden, dass die Audi AG dem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz leisten muss (Az.: 7 O 595/20). Der Kläger hatte im September 2010 einen Audi A6 Avant 2,7 Liter TDI als Gebrauchtwagen mit einer  Laufleistung von 66.300 Kilometern zum Preis von rund 21.850 Euro gekauft. In dem A6 ist ein V-TDI-Motor mit der internen Bezeichnung EA 896 und der Schadstoffklasse Euro 4 verbaut.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete Ende 2019 den Rückruf für das Fahrzeug an, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Dabei handelt es sich um die sog. Akustikfunktion. Nach den Feststellungen des KBA erkennt diese Funktion, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird ein Betriebsmodus gewählt, durch den der Schadstoffausstoß erheblich gemindert und der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten wurde. Im realen Verkehr ist dieser Modus überwiegend jedoch nicht aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen ansteigen. Bis zur Verhandlung hatte Audi dem KBA noch kein Software-Update zur Aktualisierung der Motorsteuerungs-Software vorgelegt.

Der Kläger machte einen Schadenersatzanspruch geltend, da er durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei.

Das LG Dresden folgte der Argumentation und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Audi habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch konkludent getäuscht. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB.

Dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, ergebe sich bereits aus dem unangefochtenen Rückruf-Bescheid des KBA. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung drohe dem Fahrzeug ohne ein Software-Update der Widerruf der Typengenehmigung, wobei das Software-Update noch entwickelt und vom KBA freigegeben werden muss, so das Gericht.

Dem Kläger sei bereits mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kläger könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi ihm den Kaufpreis erstatten. Von den 21.850 Euro ist allerdings eine Nutzungsentschädigung für die rund 131.400 Kilometer, die der Kläger mit dem Fahrzeug gefahren ist, abzuziehen. Der Kläger hat damit noch einen Anspruch auf die Zahlung von rund 9.550 Euro.

„Audi hat die 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 entwickelt und hergestellt. Diese Motoren werden nicht nur bei zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern auch beim VW Touareg oder den Porsche-SUVs Macan und Cayenne. Auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren bestehen im Abgasskandal gute Chancen auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

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