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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 9400 Euro bei einen Skoda Octavia mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 20 O 623/20). Für die Kanzlei ist es die Nummer 9 in einer Reihe von deutschen Landgerichtsurteilen, mit denen die Kanzlei derzeit maßgeblich an der juristischen Aufarbeitung des EA288 beteiligt ist. "Unseres Wissens hat keine Kanzlei mehr EA288-Urteile als wir!"!

Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189. Er wird von VW hergestellt und wie der Vorgänger in Dieselmodellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen ist aber auch bei beim Nachfolgemotor EA 288 nicht erledigt.

„Wir haben auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor inzwischen an verschiedenen Gerichten Schadenersatz durchgesetzt. Auch das Landgericht Stuttgart ist unserer Argumentation gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Der Kläger hatte den Skoda Octavia 2.0 TDI im November 2019 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 102.600 km zum Preis von 11.300 Euro gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Die Software erkenne, ob das Fahrzeug im Prüfzyklus des NEFZ durchläuft. Ist das der Fall, wird durch verschiedene Funktionen die Abgasreinigung optimiert, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr werde in einen anderen Modus gewechselt und der Emissionsausstoß steige wieder. Ohne die illegalen Abschalteinrichtungen sei das Fahrzeug nicht in der Lage, die gesetzlichen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten, führte der Kläger weiter aus. Mit der Argumentation, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen, kam VW beim LG Stuttgart nicht durch. Das Gericht stellte klar, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Grenzwerte auch unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr nicht überschritten werden dürfen.

#Da das Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte im realen Fahrbetrieb nicht einhalte, drohe der Widerruf der Zulassung. Die Kläger habe daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten und habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs. Er kann gegen Rückgabe seines Skoda Octavia die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 11.300 Euro verlangen. Für die rund 25.000 gefahrenen Kilometer muss er sich aber eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 1.900 Euro anrechnen lassen. Somit bleibt noch ein Anspruch auf Zahlung von knapp 9.400 Euro. „Auch wenn VW das Gegenteil behauptet - die Rechtsprechung wird auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlicher. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den geschädigten Käufern Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Schwering.

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