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Der VW-Abgasskandal hat die Bulli-Fahrer erreicht. Auch die aktuelle Version des Bulli, der T6, ist von Abgasmanipulationen nicht verschont geblieben, wie u.a. ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.03.2021 zeigt (Az.: 3 O 177/20). Das LG Berlin hat entschieden, dass in dem VW T6 Kombi mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte unter dem Code 23Z7 einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 angeordnet. Alleine in Deutschland sind mehr als 85.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, darunter auch der T6 Kombi 2,0 TDI des Klägers. Begründet wurde der Rückruf mit einer Konformitätsabweichung, die zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwerts für Stickoxide führt.

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Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung war offiziell nicht die Rede. VW räumte aber ein, dass nach dem Software-Update der AdBlue-Verbrauch steigt und so gab es zu dem Update auch Gutscheine für AdBlue-Tankfüllungen. Der Kläger ließ das Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So verfüge das Fahrzeug über eine Prüfstandserkennung. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus eine ausreichende Menge AdBlue eingespritzt wird, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr werde die Harnstoff-Zufuhr allerdings reduziert und der Emissionsausstoß steige an. Das LG Berlin folgte der Argumentation des Klägers weitgehend. Bei sinkendem Füllstand werde weniger AdBlue zugeführt. Dadurch würde die Wirksamkeit des SCR-Katalysators reduziert, was letztlich zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führt, so das LG Berlin. Damit habe zumindest zum Zeitpunkt des Kaufs und Übergabe des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung vorgelegen. Der Kläger sei schon bei Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Es wird immer deutlicher, dass auch der VW Bulli, sowohl der T5 als auch der T6, vom Abgasskandal betroffen ist. „Die Anzahl verbraucherfreundlicher Urteile nimmt auch hier zu, so dass gute Chancen bestehen, beim T5 und T6 Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt hat selbst für den Käufer eines VW T6 Schadenersatz vor dem Landgericht München erstritten (Az.: 3 O 4218/20).

 

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