Die Audi AG musste im Abgasskandal zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf verpflichtend an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw.
Audi kann sich im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch dann nicht, wenn der durch den Abgasskandal bekannte Dieselmotor EA 189 von der Konzernmutter VW stammt.