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Audi kann sich im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch dann nicht, wenn der durch den Abgasskandal bekannte Dieselmotor EA 189 von der Konzernmutter VW stammt. Audi habe Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und sei den geschädigten Käufern zum Schadenersatz verpflichtet, stellte das OLG München in mehreren Entscheidungen vom 30. November 2020 klar (Az.: 21 U 3457/19 u.a.).

Audi könne die Verantwortung nicht auf VW als Herstellerin des Motors mit den unzulässigen Abschalteinrichtungen schieben. Wer vorgefertigte Bauteile in seinen Produkten verwende, trage die gleichen Sorgfaltspflichten wie der Hersteller selbst, so das OLG München. Dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen beim EA 189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat der BGH schon im Mai entschieden. „Entsprechendes gilt nach dem Urteil des OLG München auch für Audi und lässt sich auch auf die VW-Töchter Seat und Skoda übertragen, die den Motor ebenfalls in ihren Fahrzeugen verwendet haben“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des OLG München ist auch für anhängige Schadenersatzklagen im Abgasskandal von Bedeutung. Interessant kann sie besonders bei Fahrzeugen werden, die erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015 gekauft wurden. In diesen Fällen hatte der BGH zwar entschieden, dass VW keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden könne und der Autohersteller nicht mehr zu Schadenersatz verpflichtet ist. „Das sieht bei den VW-Töchtern Audi, Seat und Skoda jedoch anders aus“, so Rechtsanwalt Schwering. Hier hat z.B. das Landgericht Ingolstadt entschieden, dass Audi vom Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht freizusprechen ist. Ein Käufer, der einen vom Abgasskandal betroffenen Audi mit dem Motor EA 189 erst 2016 gekauft hat, habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Ingolstadt mit Urteil vom 12.11.2020 (Az.: 81 O 571/19).

Schadenersatz beim EA 288

Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des EA 189 und wird ebenfalls von VW hergestellt. Verwendet wird er aber auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda. Auch hier haben diverse Gerichte bereits entschieden, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und den Käufern Schadenersatz zugesprochen. „Ähnlich wie beim EA 189 steht Audi nach der Rechtsprechung des OLG München auch hier in der Haftung“, so Rechtsanwalt Schwering.

Unzulässige Abschalteinrichtungen bei 3-Liter-Dieselmotoren

Die größeren Dieselmotoren mit einen Hubraum von 3 Litern und mehr wurden hingegen von Audi entwickelt und kommen auch beim VW Touareg oder beim Porsche Cayenne, Macan oder Panamera zum Einsatz. Auch bei diesen Motoren wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Hier haftet entsprechend nicht nur Audi auf Schadenersatz, sondern auch Porsche oder VW, die den Motor in ihren Fahrzeugen eingesetzt und in den Verkehr gebracht haben. Auch hier haben verschiedene Gerichte geschädigten Autokäufern bereits Schadenersatz zugesprochen

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