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Schwering Rechtsanwälte hat Schadenersatz bei einem VW T6 California Ocean Wohnmobil mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2021 entschieden, dass VW dem Kläger Schadenersatz leisten muss (Az.: 20 O 621/20). Für die Kanzlei das 10. verbraucherfreundliche Urteil gegen VW im EA288-Fall. Rechtsanwalt Andreas Schwering, der das Urteil erstritten hat: "Wir gehören beim EA288 deutschlandweit zu den erfolgreichsten Kanzleien!"

Der Kläger hatte den VW T6 California Ocean Wohnmobil im Januar 2018 zu einem Preis von 69.150 Euro erworben. Der T6 mit der Abgasnorm Euro 6 hatte zum Kaufzeitpunkt gerade mal 20 Kilometer „auf dem Tacho“. Die Freude an dem Fahrzeug währte jedoch nicht allzu lange. Der Käufer kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass die Motorsteuerungs-Software anhand unterschiedlicher Parameter wie Temperatur und Zeit erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet.

Wird das Durchfahren des Prüfzyklus NEFZ erkannt, erfolge die Abgasrückführung in einem anderen Modus, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr werde die Abgasrückführung jedoch in einem anderen Modus durchgeführt, der zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führe. Zudem käme noch eine Lenkwinkerkennung zum Einsatz, die im Prüfmodus Einfluss auf die Schaltpunkte des Getriebes genommen, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Außerdem werde nur im Prüfzyklus eine ausreichende Menge AdBlue zugeführt. Ohne diese illegalen Funktionen sei das Fahrzeug nicht in der Lage die für die Schadstoffklasse Euro 6 geltenden Grenzwerte beim Emissionsausstoß einzuhalten, so der Kläger. VW kam mit seiner Argumentation, dass die Grenzwerte nur im Prüfmodus und nicht im realen Straßenverkehr eingehalten werden müssen, nicht durch. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung seien die in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genannten Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten, stellte das LG Stuttgart klar. Ein Fahrzeug sei nicht alleine deshalb gesetzeskonform, weil es im Prüfmodus die Abgaswerte einhalte. Da das Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte im realen Fahrbetrieb nicht einhalte, drohe der Widerruf der Zulassung.

Die Kläger habe daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten und habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs. Er kann gegen Rückgabe seines T6 die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 69.150 Euro verlangen. Für die rund 47.500 gefahrenen Kilometer muss er sich aber eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 13.150 Euro anrechnen lassen. Somit bleibt noch ein Anspruch auf Zahlung von 56.000 Euro. „Die Rechtsprechung wird auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlicher. Wir haben inzwischen an unterschiedlichen Landgerichten Schadenersatz für unsere Mandanten zugesetzt. Zudem haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Schwering.

Hier eine Zusammenfassung zum Thema "Abgasskandal Wohnmobile"

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