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Das Landgericht Landau hat mit Urteil vom 27.12.2021 entschieden, dass Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 2 O 169/21). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Wohnmobil des Typs V 600 G der Herstellers Pilote eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat Schadenersatz leisten muss.

Für Fiat ist das eine weitere bittere Niederlage im Abgasskandal. Eine Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass FCA (inzwischen Stellantis) Schadenersatz leisten muss. „Die Entscheidung des Landgerichts Landau sticht aber heraus, weil es sich hierbei nicht um ein Versäumnisurteil handelt und Fiat sich diesmal zu den Vorwürfen geäußert hat. Das Gericht hat dem Kläger dennoch Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Pilote V 600 G. Der Kläger hatte das Fahrzeug im November 2015 zum Preis von 47.500 Euro gekauft. Der Camper baut auf einem Fiat Ducato mit dem typischen 3-Liter-Motor mit 180 PS und der Abgasnorm Euro 5 auf. „Der Fiat Ducato ist bei Abgasmessungen der DUH und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereits negativ aufgefallen. Ob Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 – die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß werden zum Teil deutlich überschritten“, so Rechtsanwalt Schwering.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte aus, dass die Motorsteuerungs-Software so programmiert sei, dass ca. 22 Minuten nach Start des Motors die Abgasrückführung reduziert wird. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfzyklus des NEFZ aktiv, um die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Danach würden die Stickoxid-Emissionen so stark ansteigen, dass der gesetzliche Grenzwert um das 11- bis 22-fache überstiegen werde.

Das LG Landau folgte im Wesentlichen den Ausführungen des Klägers. Fiat habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung produziert, auf den Markt gebracht und den falschen Eindruck erzeugt, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Dass der Schadenersatzanspruch in Höhe von rund 48.000 Euro sogar höher als der Kaufpreis ist, liegt daran, dass das Gericht noch Aufwendungen des Klägers für zusätzliche Nachbauten berücksichtigt hat.

Das KBA hat bereits festgestellt, dass Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht einhalten. Ein verpflichtender Rückruf für betroffene Modelle dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein. „So lange müssen betroffene Wohnmobil-Käufer nicht warten. Wie nicht nur das Urteil des Landgerichts Landau zeigt, haben sie gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Hier eine Zusammenfassung zum Thema "Abgasskandal Wohnmobile"

 

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