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Die Stellung des Europäischen Gerichtshofes zum Abgasskandal ist eindeutig. Rechtsanwalt Schwering: „Der EuGH hat eine Wächterfunktion und trägt Sorge, dass ein von der EU für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen aufgestelltes Regelwerk auch konsequent eingehalten wird.“

Schon seit über 2 Jahren befassen sich Verfahren beim EuGH mit Motoren- und Abgasverarbeitungstechnik von in der EU produzierten und zugelassenen Diesel-PKW, und während die Mitgliedstaaten daraus nicht wirklich eine klare Kante gegenüber den Herstellern betrügerischer Software herausarbeiten können, müht sich das höchste europäische Gericht immer intensiver um Klarheit.

Rechtsanwalt Andreas Schwering:

„Der Generalanwalt und die Richter des EuGH werten konsequent seit Dezember 2020 jedwede Abschaltvorrichtung, die nicht ausschließlich Fragen der Sicherheit dient, als unzulässig!“

Bislang haben sich die deutschen Hersteller VW, AUDI, PORSCHE, BMW und MERCEDES an diesem „Bissen“ noch nicht verschluckt, denn der EuGH war eher zurückhaltend in Bezug auf die entscheidenden Variablen, die auf Basis dieser zweifelsfreien Unzulässigkeiten einen Schadenersatzanspruch auslösen und der BGH zauberte sich sein eigenes nationales Recht.

Im aktuellen Verfahren werden letzte Zweifelsfragen beantwortet. „JEDE“ Nutzung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung löst eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Käufer eines davon betroffenen Fahrzeugs aus, egal ab die Nutzung fahrlässig oder absichtlich erfolgt. Kommt es, wie es kommen muss, dann droht Mercedes eine Klagewelle ungeheuren Ausmaßes. Davon gehen auch die Richter des Landgerichtes Stuttgart aus. Hier waren Passagen aus dem Mailverteiler des Gerichtes öffentlich geworden, die keinen Zweifeldaran lassen, dass zumindest die beteiligten Richter von der großen Bedeutung des „Ravensburger Urteils“ überzeugt sind. Weist das EuGH den Landgerichtsstandort an, wie vorgegeben zu entscheiden, dann läuft die aktuelle Mercedes-Argumentation voll ins Leere.

Insbesondere Mercedes hat vor dem Hintergrund millionenfacher Rückrufe zur Abschaltvorrichtung „Thermisches Fenster“ immer darauf verwiesen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gehandelt zu haben und ein Vergehen sei deshalb nicht im Wissen der konkreten Rechtslage erfolgt. Auch VW gibt für den EA288 an, zwar mit dem Thermofenster zu arbeiten, aber nicht im Zusammenhang mit der geforderten Einhaltung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid (NoX).

Dieser Hintertürchen der „Fahrlässigkeit“ wird den deutschen Herstellern von Dieselmotoren jetzt aber aller Wahrscheinlichkeit auch verschlossen. In einem letzten entscheidenden Verfahren soll nämlich genau zu dieser „Fahrlässigkeit“ Stellung bezogen werden. Der Generalanwalt hat schon klar gemacht, in welche Richtung das geht.

Rechtsanwalt Andreas Schwering:

„Nach dem zu erwartenden Urteil in der Sache 100/21 gibt es keinerlei Ausreden mehr und Millionen von Dieselfahrern können Ansprüche geltend machen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte auch Rechtsschutzversicherungen in Anspruch nehmen!“

Weitere EU-Urteile muss es dann nicht mehr geben und die Kommission kann von den Mitgliedstaaten fordern, dass EU-Recht gewahrt wird. Die bislang vom Bundesgerichtshof sehr herstellerfreundlich gezogene Linie kann dann nicht mehr weitere beibehalten werden, so Schwering.

Der Jurist mit Kanzleisitz in Hannover rät insbesondere Mercedes-Kunden, Klagen gegen die Daimler AG jetzt prüfen zu lassen. Auch bislang erfolglose Abfragen der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung können auf Basis der aktuellen EuGH-Rechtsprechung mit besten Aussichten hinterfragt werden.

Schwering Rechtsanwälte steht für eine kostenlose Erstberatung und die Abfrage der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Hier mehr zum Thermofenster und den einzelnen EuGH-Urteilen erfahren.

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