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EuGH-Urteil C-100/21 zum Thermofenster

Das Urteil des EuGH zur Rechtssache C-200/21 vom 21. März 2023 setzt neue Meilensteine im Abgasskandal. Demnach löst die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung unbedingt einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller aus, auch wenn die Zulässigkeit des Verfahrens vom Hersteller nur fahrlässig angenommen wurde und keine absichtliche Schädigung vorausgesetzt werden kann. Das löst einen Schadenersatzanspruch für über 10 Millionen Autobesitzern aus.

 
Wie geht das weiter?
Das EuGH-Urteil wird die Aussichten auf Schadenersatz maßgeblich verändern. Darauf sind wir vorbereitet. Mit über 20.000 Abgasskandal-Fällen gehören wir zu den führenden Kanzleien Deutschlands

 

Betroffenheit prüfen

Es ist nicht schwierig: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat festgestellt, dass Golf 6 mit EA189 Motor wegen des Thermofensters zurückgerufen werden müssen. Das Schicksal droht allen Diesel-Modellen, die das Thermofenster verbaut haben. Für uns bedeutet das: Alle Hersteller, alle Modelle, die bis 2019 Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6 produziert haben.

 

Schadenersatz berechnen

Zur Berechnung Ihres individuellen Schadenersatzes ziehen wir den individuellen Kaufpreis heran, schlagen Zinsen ab dem Tag der Klageeinrichtung auf und ziehen den Nutzungsersatz ab. Dieser wird anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Der Schadenersatz fällt je höher aus, je niedriger der Kilometerstand ist.

 

Klage einreichen

Aufgrund der hohen Streitwerte werden Schadenersatzklagen im Abgasskandal grundsätzlich in 1. Instanz vor deutschen Landgerichten verhandelt. Hier herrscht Anwaltszwang. Wir helfen Ihnen gern - deutschlandweit und mit großer Expertise zum Thermofenster, auch vor Oberlandesgerichten in der 2. Instanz.

Fakten zur Rechtssache C-100/21

In der Rechtssache C-100/21 geht es vor dem Europäischen Gerichtshof um die Frage, ob das unzulässige Verbauen einer Abschaltvorrichtung - z.B.das Thermofenster - grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch auslöst oder nur dann, wenn man dem Hersteller Vorsatz, also eine Betrugsabsicht, nachweisen kann. Verhandelt wurde dies in einem Verfahren gegen die Mercedes-Benz Group. Mercedes hat das Thermofenster zur Verwendung in den Schadstoffklassen 5 und 6 nie abgestritten, sich aber immer auf eine vermeintliche Zulässigkeit berufen. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf betroffene Mercedes-Modelle, sondern grundsätzlich auf alle in den beiden Schadstoffklassen bis 2019 gebauten Autos, Informationen zur Rechtssache C-100/21 gibt es hier:  Entscheidung auf der Homepage des EuGH. Millionen Dieselfahrer könnten von der aktuellen Entscheidung der Europäischen Gerichtshofs profitieren.

 

Schadenersatz für 10 Millionen Autobesitzer

Es wird in diesen Tagen viel über die Bedeutung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zu Themen des Abgasskandals diskutiert, insbesondere zum sogenannten "Thermofenster". Das Thermofenster ist eine Regelungsroutine, die die Abgasreinigung an- oder abschaltet, je nach Außentemperatur. Während die Hersteller - allen voran Mercedes - von notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Motors und der Abgasreinigung vor Überhitzung sprechen, stellt das "Thermofenster" für den Verbrauchschutz definitiv eine unzulässige Abschaltvorrichtung dar. Auf dem Weg zu einer endgültigen Entscheidung in Sachen Thermofenster trägt auch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig bei. Dieses hat das Kraftfahrtbundesamt verurteilt, die Genehmigung für ein 2016 auf einen Golf 6 aufgespieltes Update zurückzunehmen, weil das Thermofenster in vorliegender Form den Anforderungen der Schadstoffklasse 5 nicht erfüllt. Zuvor hatte die DUH bereits die Unzulänglichkeit bei Mercedes-Thermofenster nachgewiesen.

Im Grundsatz sind sich die nationalen Gerichte mit dem EuGH einig: Abschaltvorrichtungen können nicht nach Belieben verwendet werden. Motoren müssen grundsätzlich so konzipiert sein, dass sie nicht überhitzen. Eine  Abgasreinigung ist vorgeschrieben und darf nicht abgeschaltet werden. Notabschaltungen darf es nur in Extremsituationen geben, oder wenn es der Sicherheit der Autoinsassen dient.

Wenn eine Abschaltvorrichtung notwendig wird, z.B. um Schaden abzuwenden, dann müssen andere technische Mittel gefunden werden, um Motor und Bauteile zu schützen.

Der EuGH hat sich in mehreren bereits gesprochenen Urteilen und in der Vorbereitung auf weitere Entscheidungen bereits klar positioniert. Dabei wurde in Schritten festgestellt

  • Das Thermofenster ist als Abschaltvorrichtung unzulässig
  • Das  Thermofenster ist grundsätzlich unzulässig, unabhängig, ob die Schädigung der Verbraucher fahrlässig oder vorsätzlichen in Kauf genommen wurde.
  • Das Thermofenster löst einen Schadenersatzanspruch aus

In dem aktuell noch anstehenden Verfahren geht es um die Frage, ob die Verwendung des Thermofensters GRUNDSÄTZLICH eine Haftung und damit einen Schadenersatzanspruch auslöst, auch wenn die Nutzung nur fahrlässig war und nicht absichtlich zur Umgehung der Emissions-Grenzwerte gehandelt wurde.

Sollte der EuGH entsprechend entscheiden, wäre JEGLICHE Nutzung einer temperaturgesteuerten Abschaltvorrichtung illegal und würde einen Schadenersatzanspruch der betroffenen Autobesitzer auslösen. Das, so Rechtsanwalt Schwering. würde eine neue Klagewelle auslösen - nicht nur bei Volkswagen oder Mercedes. Das Thermofenster ist derzeit eine von allen Herstellern genutzte Technik-Option, um die Ansprüche der jeweiligen Schadstoffklasse zumindest theoretisch erfüllen zu können.

Hier ein Überblick über die Urteile

  • Verfahren C-693/18 - Abschluss im Dezember 2020 mit der Feststellung: "Thermofenster sind unzulässige Abschaltvorrichtungen.
  • Verfahren C 100/21 - Abschluss im März 2023 mit der Feststellung: Das Thermofenster ist grundsätzlich eine unzulässige Abschaltvorrichtung.Gemäß Richt­linie 2007/46 hat ein Erwerber eines Fahr­zeugs einen Ersatz­anspruch gegen den Fahr­zeug­hersteller, wenn dieses Fahr­zeug mit einer unzu­lässigen Abschalt­einrichtung ausgestattet ist.
  • Verfahren C-128/20, C-134/20 und C-145/20 - Weitere Grundsatzentscheidungen zur Unzulässigkeit von Thermofenster
    Der EuGH: "Dieses Thermofenster resultiert aus einem Update der Software der fraglichen Fahrzeuge, das von Volkswagen zum Austausch einer unionsrechtswidrigen Software vorgenommen wurde. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte eine Genehmigung für dieses Update erteilt, nachdem es zum Ergebnis gekommen war, dass dieses keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte."

Alle Verfahren hinterfragen die grundsätzliche Zulässigkeit von Regelungssystemen im Rahmen der Verordnung 715 aus 2007. Die für alle EU-Mitgliedstaaten geltende und in nationales Recht übernommene Verordnung regelt die Zulässigkeit von Maßnahmen zur Einhaltung der festgelegten Emissionsgrenzwerte der Schadstoffklassen 5 und 6.

Im Folgenden haben wir Ihnen einige Artikel zum Thema "Thermofenster" aufgelistet.

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