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Im Abgasskandal häufen sich die Urteile bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgemodell des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189. Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 31. August 2020 dem Käufer eines Skoda Octavia mit Motor EA 288 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 13 O 88/20).
Vergleichbare Urteile haben auch schon das LG Regensburg bei einem VW Golf VII (Az.: 73 O 1181/19) und das Landgericht Offenburg bei einem Audi A3 (Az.: 3 O 38/18), jeweils mit dem Motor EA 288, gesprochen.
Das LG Darmstadt musste nun über Schadenersatzansprüche bei einem Skoda Octavia mit dem EA 288 entscheiden. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann würde der Abgasausstoß gesenkt. Im realen Straßenverkehr würde der Emissionsausstoß dann wieder steigen.
Der Kläger untermauerte seine Argumentation über eine unzulässige Abschalteinrichtung mit Auszügen aus einem internen VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“. Daraus ginge hervor, dass die Abgasreinigung im Prüfmodus NEFZ und im realen Straßenverkehr in unterschiedlichen Betriebsmodi arbeite.
VW konnte die Vorwürfe nicht entkräften. Das LG Darmstadt kam daher zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Der Kläger hatte den Skoda Octavia 2017 für rund 24.000 Euro gekauft. VW muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen ca. 50.000 Kilometer erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger somit rund 20.700 Euro.
Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des EA 189 und in Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit bis zu 2 Litern Hubraum ab 2015 flächendeckend verbaut. „Es wird immer deutlicher, dass die Abgasmanipulationen mit dem neuen Motor nicht aufgehört haben. Dementsprechend können geschädigte Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.