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Im VW-Abgasskandal geht es vorrangig um Manipulationen zum Stickoxid-Ausstoß. Möglicherweise hat es VW aber auch bei der Angabe zum CO2-Ausstoß nicht ganz so genau genommen. Die Deutsche Umwelthilfe will der Sache auf den Grund gehen und ist einen großen Schritt weiter gekommen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 26. April 2021 entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe Zugang zu den Unterlagen erhält, die die Volkswagen AG im Zusammenhang mit Messungen zum CO2-Ausstoß im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat (Az.: 10 C 2.20).

Niemand anders als der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt hatte für Verwirrung im Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoß bei rund 800.000 Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda gesorgt. Er hatte den Bundestag im November 2015 informiert, dass VW dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt habe, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die CO2-Werte sehr wahrscheinlich zu niedrig angegeben wurden. Wenige Wochen später dann die Kehrtwende: die Angaben seien alle in Ordnung gewesen, hieß es.

Die DUH will es genauer wissen und beantragte Akteneinsicht. Rund fünf Jahre und einige Gerichtsverfahren später steht nach dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass das Bundesverkehrsministerium der DUH Zugang zu den Unterlagen gewähren muss.

Die Einsicht könne nicht aus Gründen des Schutzes von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verweigert werden, führte das BVerwG aus. Soweit es um Messrandbedingungen von Prüfstandsmessungen geht, handele es sich um Informationen über Emissionen, deren Vertraulichkeit nicht durch das Gesetz geschützt ist, so das Gericht. Darüber hinaus überwiege auch das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen dem gegenläufigen Interesse der Vertraulichkeit, stellte das BVerwG klar.

„VW und Bundesverkehrsministerium hatten lange versucht, die Akteneinsicht zu verhindern. Umso gespannter darf man sein, welche Geheimnisse nun ans Licht befördert und ob Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt werden können“, sagt der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Gerade erst hatte die DUH Einsicht in Unterlagen zum VW-Dieselskandal durchgesetzt. „Daraus ergaben sich u.a. deutliche Hinweise, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288, Nachfolger des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden“, so Rechtsanwalt Schwering.

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