
Benzinerskandal
Aktuelle Informationen zum Benziner-Abgasskandal – Auch Benziner arbeiten mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen. Der Dieselskandal kocht weiter auf hoher Flamme, nun wird der Auto-Industrie ein neuer Topf auf den Herd gestellt: Auch Benziner sind betroffen. Zwar gibt es noch keine Rückrufaktionen, aber das Landgericht Offenburg hat mit der Bestellung eines Gutachtens für einen Paukenschlag gesorgt: Der gerichtlich bestellte Gutachter hat festgestellt, dass ein Audi Q5 TFSI 2.0 mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung arbeitet.
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Rechtliche Einordnung Benzinerskandal
Der Bundesgerichtshof hat in der Causa EA189 festgestellt, dass eine Abschaltvorrichtung dann unzulässig wird, wenn deren Einsatz dafür sorgt, dass gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Genau das tut die aktuell im Audi Q5 TFSI 2,0 nachgewiesene Software-Manipulation. Die Verwendung ist sittenwidrig nach §826 (Betrug) und der Vorsatz ist nachgewiesen. Allerdings handelt es sich beim Offenburger Verfahren um einen Einzelfall, dessen Strahlkraft auf nachfolgende Urteile mit anderen Typen noch nachgewiesen werden muss. Der Schadenersatzanspruch errechnet sich aus der Höhe des Kaufpreises, abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Betroffen vom Benziner-Abgasskandal?
Betroffen sind mit einem Anfangsverdacht alle Benziner, die bis September 2018 im Rahmen der bis dahin gültigen Messmethoden eine Zulassungsgenehmigung erhalten haben., Im Rahmen der für die Schadstoffklasse 6d notwendigen Messungen wären Manipulationen zu einem späteren Zeitpunkt schon bei der Beantragung der Typengenehmigung aufgefallen. Im Fokus sind demnach ausnahmslos Modelle der Schadstoffklasse 5 und der Schadstoffklasse 6 einschließlich 6c.


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