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Hätten KBA, Verkehrsministerium und Staatsanwaltschaft nicht mehr tun müssen, um die Folgen des Abgasskandals in Grenzen zu halten und Betrügern das Handwerk zu legen? Das LG Stuttgart hat sich jetzt intensiv in 20  Klageverfahren mit dieser Frage auseinandergesetzt. Juristisch geht es um  „Schadenersatz aus Staatshaftung“  – also um einen Anspruch, den Opfer des Dieselskandals gegen die Bundesrepublik anmelden könnten. Verbraucherschützer werfen dem Minister und dem KBA Versäumnisse bei der Aufdeckung des Abgasskandals vor - das Thema Staatshaftung steht im Raum.

Das LG Stuttgart ist der Auffassung, dass man weder das Kraftfahrt-Bundesamt noch das BMVI zur Verantwortung ziehen kann in den Verfahren zu den Aktenzeichen Az. 7 O 425/19, 66/20 und 67/20, aber es wurde Revision zugelassen. Rechtsanwalt Schwering: „Und das ist auch richtig so, denn ein Landgericht kann eine solch wichtige Frage nicht final beantworten. Das wird durch die Instanzen gehen!“

KBA ohne Kenntnis von verbotenen Praktiken?

Laut Gericht habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine Hinweise auf verbotene Praktiken gehabt. Zudem seien die  EU-Verordnungen zum Motorschutz zu lasch und auch viel zu unkonkret.

Für den Abgasskandal-Anwalt aus Hannover steht fest, dass sich Behörden, Einrichtungen und die offizielle Strafermittlung und -verfolgung im Abgasskandal nicht mit Ruhm bekleckert haben.  Offizielle Untersuchungsergebnisse, Insider-Dokumentationen, Medien-Recherchen und Ergebnisse von parlamentarischen Anfragen zeigen deutlich auf, dass der Abgasskandal in heutigen Umfang zwar nicht hätte verhindert werden können – dazu war das kriminelle Potential der Hersteller einfach zu groß – aber man hätte Hinweisen konkreter und restriktiver nachgehen müssen und man hätte Schlupflöcher zeitnah schließen müssen.

Messungen mit Golden Cars

Für Schwering ist es ein Unding, dass über Jahre zur Erlangung einer Typengenehmigung sorgfältig präparierte Autos vorgestellt werden konnten. Dass diese sogenannten „Golden Cars“ den Standard der Serie nicht erfüllten war nicht nur allen bekannt, es schien auch allen egal gewesen zu sein!“ Statt sich auf gesicherte Erkenntnisse der staatlichen Organe verlassen zu können, seien Opfer des Skandals gezwungen gewesen, jeden Verdacht selbst nachweisen zu müssen, teils mit sehr hohem Kostenaufwand. Und dies, obwohl das Ergebnis der bis zu 50.000 Euro teuren Gutachten allen Beteiligten bekannt war. Schwering: „Es ist doch paradox: Viele Forderungen wurden von Opfern nicht durchgesetzt, weil schlichtweg das Geld fehlte, um Dinge nachzuweisen, deren insgeheime Feststellung der Kläger durch seine Steuergelder doch schon lange selbst bezahlt hatte!“

Auch LG Offenburg sieht keinen Staatshaftungsanspruch

Das LG Offenburg hatte im Mai mit einer ähnlichen Entscheidung ( AZ 2 O 275/19 ) zur Staatshaftung aufgewartet: Demnach bezwecken die Vorschriften der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG nicht den Schutz der Vermögensinteressen des Erwerbers eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-PKW. Ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch besteht daher nicht nicht. Das Thema Staatshaftung ist auf jeden Fall noch nicht ausdiskutiert und wird sicherlich bis zum BGH oder sogar zum EuGH gehen. Schwering: "Von einer Rechtskraft ist die aktuell gängige Grundeinstellung der Landgerichte noch weit entfernt".

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