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“Audi muss Verantwortung übernehmen” – Rechtsanwalt Andreas Schwering freut sich über ein Urteil, das Schwering Rechtsanwälte für den Besitzer eines Porsche Macan erstritten hat. Das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-30 O 198/20) entschied am 8. Februar 2021, dass die Audi AG den Porsche mit 3,0 TDI-Motor zurücknehmen muss und dem Besitzer den Kaufpreis in Höhe von 73.000 Euro abzügl. einer Nutzungsentschädigung erstatten muss – insgesamt 49.000 Euro, zudem muss AUDI die Anwaltkosten erstatten, die im vorgerichtlichen Verfahren angefallen sind.

Die AUDI-Strategie blieb phantasielos: Das Auto sei mit dem EA189-Motor nicht zu vergleichen. Die dort verbaute Umschaltlogik würden beim EA897-Sechszylinder nicht verwendet. Warum das KBA dann trotzdem genau dieses Auto wegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung zurückrufen ließ? Diese Frage konnten die AUDI-Anwälte dann auch nicht beantworten, wogegen der Vortrag der Klägerseite dem Gericht ausreichend substantiiert erschien. Für das Gericht steht eindeutig fest, dass Audi vorsätzlich und sittenwidrig in betrügerischer Absicht gehandelt und damit den Kläger geschädigt zu haben. Dabei wurde § 826 recht weit ausgelegt: Für den Tatbestand der Schädigung reiche es aus, wenn eine solche im Bereich des Möglichen liege. Audi habe das Schädigungsrisiko billigend in Kauf genommen. Der Vorstand habe Kenntnis erlangen können oder müssen, da Entscheidungen solcher Tragweite nicht auf den unteren Ebenen getroffen würden. Rechtsanwalt Schwering: „Am Ende konnte Audi als verantwortlicher Motoren-Hersteller unsere Argumente nicht entkräften und blieb weit davon entfernt, einen entlastenden Vortrag abzuliefern!“ In Bezug auf die Nennung von verantwortlichen Personen war Audi jede Antwort schuldig geblieben. Ohnehin schien es für die Kammer schlechthin nicht denkbar, dass die „wesentliche und mit großer wirtschaftlicher Bedeutung“ für die Beklagte versehene Entscheidungen von untergeordneten Mitarbeiten getroffen würden. Die gelieferten Argumente seien nicht mal ansatzweise plausibel, so das Gericht! Schwering: „Das Landgericht Frankfurt bleibt seiner verbraucherfreundlichen Linie treu!“

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