Die aus Verbrauchersicht positive Nachricht zuerst: Laut einer Pressemitteilung des deutschen Richterbundes kommen Volkswagen, BMW und Mercedes im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Für das Jahr 2020 wurden demnach insgesamt 30.000 Klagen gezählt. Nun die schlechte Nachricht: Die Zahl ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein und für die Hersteller ein Top-Ergebnis.
Rechtsanwalt Andreas Schwering hat schon zahlreiche Verfahren erfolgreich im Abgasskandal geführt und geht davon aus, dass die Schadenersatzklagen im Dieselskandal in diesem Jahr noch weiter steigen werden. „Ende 2020 und auch in diesem Jahr hat es weitere verbraucherfreundliche Entwicklungen und Entscheidungen im Abgasskandal gegeben. Die Chancen auf Schadenersatz sind dadurch weiter gestiegen Das betrifft nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller wie Daimler. Außerdem geraten auch BMW und Opel oder die ausländischen Hersteller Fiat, Peugeot und Renault verstärkt in den Fokus“, so Rechtsanwalt Schwering.
Schadenersatz beim EA 288
Dass VW den Abgasskandal noch lange nicht zu den Akten legen kann, werde an den Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 deutlich. Wie sein Vorgänger des Typs EA 189 wird auch der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich mit dem neuen Motor noch nicht erledigt. „Die Gerichte entscheiden hier zunehmend verbraucherfreundlich“, sagt Rechtsanwalt Schwering, dessen Kanzlei schon zahlreiche Urteile zum EA 288 erstritten hat und in Sachen Dieselskandal 2.0 deutschlandweit zu den führenden Kanzleien zählt.
Für Rechtsanwalt Schwering ist das jedoch erst der Anfang: „Die Klagen bei Fahrzeugen mit dem EA 288 werden noch massiv zunehmen und die Erfolgsaussichten werden immer besser!“ Das führt der erfahrene Rechtsanwalt auf die nun bekannt gewordenen Akten des Kraftfahrt-Bundesamts zum Abgasskandal zurück, nachdem die Deutsche Umwelthilfe nach jahrelangem Rechtsstreit Einsicht nehmen durfte. Wie die DUH mitteilte, werde in den Akten nicht nur eine erschreckend enge Kumpanei zwischen Behörden und Autoherstellern deutlich, die Akten lieferten auch brisante Hinweise auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288. „Das sollte anscheinend unter den Teppich gekehrt werden“, so Rechtsanwalt Schwering. Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung liefere zudem ein internes VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“. Rechtsanwalt Schwering ist sicher, dass die Zahl der Klagen in den nächsten Monaten deutlich ansteigen. Ansonsten käme VW wie schon beim EA 189 mit einem blauen Auge davon.
Schadenersatz bei Mercedes
Auch im Mercedes-Abgasskandal erwartet Rechtsanwalt Schwering einen Anstieg der Schadenersatzklagen. Auch hier sind die Aussichten auf Schadenersatz deutlich gestiegen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Auch beim Thermofenster gerät Daimler weiter unter Druck. So hat der BGH mit Beschluss vom 19.01.2021 festgestellt, dass die Verwendung eines Thermofensters alleine noch keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begründet. Dies können sich aber ändern, wenn weitere Merkmale einer Schädigung hinzukommen, z.B. dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wichtige Informationen vorenthalten wurden (Az.: VI ZR 433/19). „Daimler hat bislang gemauert und nur zu großen Teilen geschwärzte Unterlagen vorgelegt. Nach dem Beschluss des BGH muss der Autobauer nun aber die Karten offenlegen und mitteilen, welche Angaben er gegenüber dem KBA zu der Funktionsweise des Thermofensters gemacht hat. Sonst kann er den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen“, erklärt Rechtsanwalt Schwering.
Schadenersatzklagen gegen VW und Daimler dürften die Gerichte weiter beschäftigen: Rechtsanwalt Schwering: „VW hat ab Baujahr 2015 ca. 4 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 in den Verkehr gebracht. Hinzu kommen unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes – da sind 30.000 Verfahren sehr wenig. Es ist zu hoffen, dass die Verbraucher die Autohersteller nicht so einfach davonkommen lassen und ihre Rechte geltend machen.“
BMW und Opel
Zuletzt rückte auch Opel wieder mit Rückrufen in den Fokus und auch BMW ist kein unbeschriebenes Blatt. Das OLG Köln machte mit Urteil vom 28. Mai 2021 deutlich, dass es Schadenersatzansprüche für möglich hält, nachdem der Kläger hinreichend substantiiert vorgetragen habe, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde (Az.: 19 U 134/29). In dem Verfahren ging es um einen BMW M 550d XDrive.
Wohnmobile, Fiat, Peugeot und Renault
Hinzu kommt, dass der Abgasskandal auch bei ausländischen Autoherstellern angekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führte bereits im vergangenen Sommer eine Razzia an verschiedenen Standorten von Fiat Chrysler, inzwischen Stellantis, wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durch. Die französische Justiz hat kürzlich Ermittlungsverfahren gegen Peugeot und Renault eingeleitet.
Betroffen von Abgasmanipulationen bei Fiat sind auch Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato. Auch hier hat es schon die ersten verbraucherfreundlichen Urteile gegeben.
Bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 habe nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Kunden überhaupt Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Abgesehen von den Teilnehmern an der Musterfeststellungsklage gab es bei rund 2,6 Millionen betroffenen Fahrzeugen in Deutschland nur rund 170.000 Einzelklagen, so Rechtsanwalt Schwering: „Das sind gerade mal 6,5% aller Fahrzeuge für die VW zwar Schadenersatz zahlen muss, aber die Autos noch gebraucht weiterverkaufen konnte. Es ist ein Witz, dass VW mit dieser betrügerisch erlangten Gewinnmaximierung durchkommt, bzw. durchgekommen ist. Betrug ohne wesentliche und merkliche Sanktion - das darf sich beim Dieselgate 2.0 zum EA288 nicht wiederholen!“
Daher setzt sich Rechtsanwalt Schwering dafür ein, dass das Thema in den Medien bleibt und liefert die Urteile dazu.