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VW hat im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 eine empfindliche Niederlage am OLG Köln kassiert. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 10. März 2022, dass VW Schadenersatz bei einem Skoda Superb mit dem Motor EA 288 leisten muss (Az.: 24 U 112/21). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Motor. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das OLG Köln.

VW behauptet zwar, dass es beim Dieselmotor des Typs EA 288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe und Schadenersatzklagen keine Aussicht auf Erfolg hätten. „Das Urteil des OLG Köln beweist das glatte Gegenteil. Zudem ist es auch nicht das erste Mal, dass VW von einem Oberlandesgericht zu Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt wurde“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal zu trauriger Bekanntheit gelangten Motors EA 189 und wird bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema Abgasmanipulationen wurde mit dem EA 288 jedoch nicht beendet. „Als Herstellerin des Motors hat VW auch beim EA 288 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und steht dafür in der Haftung“, so Rechtsanwalt Schwering.

Zu dieser Ansicht ist auch das OLG Köln gekommen. Der Kläger in dem Verfahren hatte im April 2015 einen Skoda Superb 2.0 TDI als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor EA 288 mit SCR-Katalysator und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Das Fahrzeug verfügt außerdem unstreitig über eine Prüfstandserkennung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung. Diese bewirkt, dass auf dem Prüfstand auch nach Erreichen der optimalen Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad, die bis dahin gegebene hohe Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) beibehalten wird. In normalen Straßenverkehr ist dies jedoch nicht der Fall, so dass der Emissionsausstoß steigt. Gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist diese Funktion im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt worden.

VW hatte dazu im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn angegeben, dass die Beibehaltung der hohen AGR-Rate im Prüfzyklus für die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht relevant sei. Die Grenzwerte würden auch bei einer Abschaltung der Prüfstandserkennung eingehalten werden.

Das LG Bonn hatte die Schadenersatzklage noch abgewiesen, das OLG Köln entschied jedoch anders und sprach dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu.

Der Skoda Superb des Klägers sei mit einer unzulässigen prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung ausgestattet gewesen. Durch eine Software in der Motorsteuerung wurde der Prüfzyklus erkannt und das Emissionsverhalten beeinflusst. Im Straßenverkehr wurde die AGR-Rate reduziert, was zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe. Abschalteinrichtungen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringern, seien als unzulässig anzusehen, so das OLG Köln. Dabei komme es nicht darauf an, ob die zulässigen Grenzwerte für den Emissionsausstoß überschritten werden.

VW habe zudem nicht dargelegt, warum die Abschalteinrichtung verbaut wurde, sondern „beharrlich“ zu den Gründen geschwiegen, führte das OLG weiter aus.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte, der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, so das OLG Köln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (40.500 Euro) abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 28.000 Euro für die gefahrenen 208.000 Kilometer verlangen. Somit hat das Kläger einen Anspruch auf Zahlung von knapp 12.500 Euro.

Schwering Rechtsanwälte hat schon in zahlreichen Verfahren Schadenersatz bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 durchgesetzt. „Auch wenn VW anderes behauptet, bestehen auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen auf Schadenersatz. Das zeigen die Urteile zahlreicher Landgerichte und auch der Oberlandesgerichte Köln und Naumburg“, so Rechtsanwalt Schwering.

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