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Skoda Yeti EA 288 – LG Karlsruhe spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu Das Landgericht Karlsruhe hat dem Käufer eines Skoda Yeti 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 05.02.2021 entschied das Gericht, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 9 O 93/20). Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. Wie der Vorgänger wird er bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat eingesetzt. Das Thema Abgasmanipulationen konnte mit dem Motor EA 288 allerdings nicht beendet werden. So häufen sich auch die verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile bei Fahrzeugen mi diesem Motor. Unzulässige Abschalteinrichtung beim Skoda Yeti Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe reiht sich in diese verbraucherfreundlichen Entscheidungen ein. Die Klägerin hatte den Skoda Yeti 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Sie machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In der Motorsteuerung sei eine Fahrkurve implementiert, so dass das Fahrzeug erkennt, wenn es den Prüfzyklus NEFZ durchfährt. Ist das der Fall, werde dem SCR-Katalysator eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt, um die erforderlichen Grenzwerte beim Emissionsausstoß einzuhalten. Im normalen Fahrbetrieb werde die AdBlue-Zufuhr allerdings erheblich reduziert mit der Folge, dass der Emissionsausstoß deutlich steigt, so die Klägerin. Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin habe hinreichend substantiiert und schlüssig vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können, so das LG Karlsruhe. So komme in dem Fahrzeug unstreitig eine Fahrkurvenerkennung zum Einsatz, um den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zu optimieren. Im normalen Straßenbetrieb werde dann in einen anderen Betriebsmodus geschaltet und die AdBlue-Zufuhr reduziert, so dass es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß komme. Die Klägerin habe hier konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aufgezeigt. Solche Anhaltspunkte lägen nicht erst durch einen entsprechenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, stellte das LG Karlsruhe klar. Ausreichende Anhaltspunkte für unzulässige Abschalteinrichtung Zudem habe VW im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptierte. Das Bußgeld wurde zwar wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht und nicht wegen vorsätzlicher Schädigung verhängt. Der Umstand, dass der Bußgeldbescheid auch im Zusammenhang mit Dieselmotoren des Typs EA 288 sei aber, genauso wie die staatsanwaltschaftliche Durchsuchung der Geschäftsräume, ein Indiz für eine unzulässige Abschalteinrichtung auch bei Motoren des Typs EA 288, so das LG Karlsruhe. Weiterhin sprächen auch die Testergebnisse, u.a. der Deutschen Umwelthilfe für das Vorliegen einer Umschaltlogik. Während die Klägerin schlüssige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorgetragen habe, habe VW den Vorwurf nicht widerlegen können, so das Gericht. Die Klägerin sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Karlsruhe. Rückenwind für Schadenersatzklagen vom EuGH Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. „Das Urteil des EuGH verleiht Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 Rückenwind. Die Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, steigen auch beim EA 288“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering, der beispielsweise an den Landgerichten München und Dortmund schon Schadenersatz beim EA 288 durchgesetzt hat.

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