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Schwering Rechtsanwälte hat der Daimler AG eine weitere Niederlage im Abgasskandal beigebracht. Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 22. März 2021 entschieden, dass Daimler aufgrund der Abgasmanipulationen Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 220 leisten muss (Az.: My 11 O 95/20). Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 220 im Februar 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet.

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell angeordnet hatte, machte die Klägerin Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Motorsteuerungs-Software sei so programmiert, dass sie erkenne, ob das Fahrzeug den Prüfzyklus (NEFZ) durchlaufe. Auf dem Prüfstand werde dann der Stickoxid-Ausstoß reduziert, so dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß jedoch wieder deutlich an. Die Klage hatte Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei die Klägerin sittenwidrig und zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt worden. Daher habe sie Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Heilbronn. Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dies werde schon an dem verpflichtenden Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems deutlich – auch wenn Daimler Widerspruch gegen den Rückruf eingelegt hat. Die Daimler AG habe sich im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast nicht näher zu den Hintergründen des Rückrufs durch das KBA geäußert. Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe der Autobauer so nicht widerlegen können, stellte das LG Heilbronn klar. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Klägerin damit geschädigt. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lasse sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen. Der Kauf sei daher rückabzuwickeln, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Die Klägerin hatte den Mercedes GLK gebraucht mit einer Laufleistung von 130.400 Kilometern zum Preis von 22.500 Euro gekauft. Für die ca. 28.000 Kilometer, die sie mit dem Fahrzeug gefahren ist, wird eine Nutzungsentschädigung von rund 3.750 Euro abgezogen. Unterm Strich erhält die Klägerin somit noch rund 18.750 Euro. „Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes-Abgasskandal nehmen weiter zu. Die Chancen auf Schadenersatz steigen. Neben diversen Landgerichten haben inzwischen die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln Daimler zu Schadenersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen“, so Rechtsanwalt Schwering. Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/

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