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Im Abgasskandal geht ein Porsche Cayenne 4.2 mit der Abgasnorm Euro 5 zurück. Gegen Rückgabe des SUV kann der Käufer die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Das hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 25. August 2020 entschieden (Az.: 10 O 183/20).

Porsche steckt mit dem Cayenne 4.2 V8 TDI schon lange im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bereits im Mai 2018 den verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Der bezog sich aber auf die Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. „Allerdings hatte das KBA auch die älteren Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 schon 2018 auf dem Zettel und forderte den Autobauer auf, auch bei diesen Modellen die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Porsche hat aber offenbar gebraucht, um ein zulassungsfähiges Software-Update vorzulegen. So kam es erst vor einigen Wochen zu dem Rückruf“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover. Am 18. März 2020 veröffentlichte das KBA schließlich den Rückruf für den Porsche Cayenne S Diesel V8 4.2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5. Grund für den Rückruf unter dem Code ALA1 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, die entfernt werden muss. Solange es mit dem Rückruf gedauert hat, so schnell ging es jetzt mit dem Urteil des Landgerichts Aachen. Der Kläger hatte seinen Porsche Cayenne V8 4.2 Liter TDI im Juli 2015 als Neuwagen für rund 117.000 Euro gekauft. Nachdem er nun den Rückruf erhalten hatte, wollte er das Fahrzeug zunächst weiterverkaufen. Doch der Porsche-Händler bot ihm mit rund 55.000 Euro noch nicht einmal die Hälfte des Kaufpreises. Das war dem Kläger verständlicherweise zu wenig und er machte schließlich Schadensersatzansprüche geltend. Da die Konzernschwester Audi den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt hat, richtete sich die Schadenersatzklage gegen die Audi AG. Das LG Aachen gab dem Kläger Recht. Er sei durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Audi müsse den Cayenne daher zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung bleiben dem Kläger noch knapp 98.000 Euro. „Auch bei den größeren Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum, die nicht nur im Porsche Cayenne, sondern auch im Macan sowie in zahlreichen Audi-Modellen oder dem VW Touareg verwendet wurden, lassen sich Schadenersatzansprüche durchsetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen auch bei diesen Modellen entschieden, dass die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden“, so Rechtsanwalt Schwering. 

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