Das Thema Fahrverbote für Dieselfahrzeuge könnte in vielen Städten wieder auf den Tisch kommen. Denn der EuGH hat mit Urteil vom 13. Januar 2022 das Recht der Städte gestärkt, eigenständig schmutzige Fahrzeuge aus den Innenstädten zu verbannen (Az.: C-177/19, C-178/19, C-179/19).
Der EuGH hat mit der Entscheidung zwar Klagen der Städte Brüssel, Paris und Madrid gegen eine Aufweichung der Grenzwerte bei der Abgasnorm Euro 6 durch die EU-Kommission abgewiesen. „Das bedeutet jedoch nicht freie Fahrt für Diesel in den Innenstädten Europas und Deutschlands. Vielmehr stellte der EuGH heraus, dass die Städte eigenständig Fahrverbote verhängen können. Nach dieser Entscheidung müssen Dieselfahrer mehr denn je befürchten, dass sie aus den Innenstädten verbannt werden. Das gilt auch für Diesel der Schadstoffklasse Euro 6“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.
Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils ist, dass die EU-Kommission im Zuge des Dieselskandals ein strengeres Prüfverfahren zur Messung von Abgaswerten (RDE) eingeführt hatte. Ziel war, ein realistischeres Bild von den Emissionen zu bekommen, die die Fahrzeuge im Straßenverkehr tatsächlich ausstoßen. Folge des strengeren Prüfverfahrens war, dass die Autohersteller die Grenzwerte nicht einhalten konnten. Daher weichte die EU-Kommission die Grenzwerte auf und führte einen sog. Konformitätsfaktor ein. Mittels dieses Faktors wurde der zulässige Grenzwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer zunächst auf 168 Milligramm und dann auf 120 Milligramm angehoben. Die Städte Paris, Brüssel und Madrid hatten auf Nichtigkeit der Verordnung geklagt. Die Luftreinhaltung werde so erschwert und die Städte daran gehindert, Fahrverbote für Fahrzeuge zu verhängen, die nur dank des Konformitätsfaktors die Grenzwerte einhalten.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte der Klage teilweise stattgegeben. Die EU-Kommission habe mit der faktischen Erhöhung der Grenzwerte ihre Kompetenzen überschritten und die klagenden Städte seien von dieser Verordnung unmittelbar betroffen, so das EuG.
Gegen diese Entscheidung legten Deutschland, Ungarn und die EU-Kommission Rechtsmittel ein und zogen vor den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hob das Urteil des EuG nun auf. Allerdings nur, weil die klagenden Städte nach Ansicht des Gerichtshofs nicht unmittelbar von der Verordnung betroffen und ihre Klagen auf Nichtigkeit der Verordnung daher unzulässig seien. Es sei den Städten aber unbenommen, aus Umweltschutzgründen Fahrverbote zu verhängen.
„In verschiedenen Städten ist der Stickoxid-Belastung weiter zu hoch. Eine der Hauptursachen dafür ist der Straßenverkehr. Nachdem der EuGH nun für mehr Rechtssicherheut gesorgt hat, dürfte das Thema Fahrverbote wieder heiß diskutiert werden“, so Rechtsanwalt Schwering.
Dieselfahrer müssen sich auf weitere Fahrverbote einstellen. Neben einer eingeschränkten Nutzbarkeit des Autos führen Fahrverbote auch zu einem Wertverlust bei den betroffenen Fahrzeugen. „Ausweg für die betroffenen Dieselfahrer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags sein. Rückenwind dafür gibt es vom EuGH. Der Gerichtshof hat im Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus, grundsätzlich unzulässig sind“, so Rechtsanwalt Schwering.
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