Direkt zum Inhalt

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A4 mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Bielefeld hat aufgrund der Verhandlung vom 15.11.2021 entschieden, dass in dem Audi A4 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 42/21).

Der Kläger hatte den Audi A4 Avant 2.0 TDI im Mai 2020 als Gebrauchtwagen zum Preis von rund 16.400 Euro mit einen Kilometerstand von knapp 123.000 km gekauft. In dem A4 ist der von der Konzernmutter VW entwickelte und hergestellte Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Die Motorsteuerung enthält eine Software mit der sog. Fahrkurvenerkennung, die die Vorkonditionierung für die Messung auf dem Prüfstand im NEFZ erkennt.

Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt deshalb nicht vor. VW entschloss sich dennoch im November 2015, also kurz nach Bekanntwerden des Abgasskandals beim Motor EA 189, die Fahrkurve beim Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 und SCR-Katalysator und ab dem Modellwechsel in der Kalenderwoche 22/2016 auch bei Modellen mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) zu entfernen.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen den Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Das Fahrzeug erkenne den Prüfmodus, so dass dann die Abgasreinigung optimiert und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb werde der Modus gewechselt und die Abgasreinigung reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führe.

Das Landgericht Bielefeld folgte den Ausführungen des Klägers. Er habe Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Der Motor in dem Audi A4 sei so programmiert, dass die Abgasrückführung im Prüfzyklus in einem anderen Modus stattfindet, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Fahrbetrieb werde der Modus gewechselt, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine ähnliche Umschaltlogik sei vom Dieselmotor EA 189 bekannt, so das Gericht.

Entscheidend für die Bewertung, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, sei allein, ob eine Emissionsstrategie verwendet wird, die zwischen Prüfzyklus und andern Betriebsbedingungen unterscheidet. Dies sei hier der Fall, machte das LG Bielefeld deutlich. Der Kläger habe qualifiziert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug nicht nur eine Fahrkurvenerkennung, sondern auch eine Abschalteinrichtung in Form einer prüfstandoptimierten Umschaltlogik vorhanden ist. VW als Herstellerin des Motors habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt und müsse Schadenersatz leisten.

Der Kläger kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises (16.400 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 65.700 Kilometer muss er sich einen Nutzungsersatz in Höhe von knapp 6.100 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 10.300 Euro.

„Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen setzt sich allerdings auch bei diesem Motor fort. Daher bestehen gute Möglichkeiten, Schadenersatzansprüche auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor durchzusetzen. Neben dem Landgericht Bielefeld haben dies bereits zahlreiche weitere Gerichte entschieden“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal

 

 

Rückrufservice

Erreichen Sie uns sofort oder hinterlassen Sie eine Nachricht – wir rufen zurück!

Tel.: 0511 220 660-0

Ihre kostenlose Erstberatung

Bitte alle Felder ausfüllen - wir antworten umgehend!