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Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste die Audi AG im Dieselskandal unter dem Code 23X6 diverse Modelle zurückrufen. Das KBA hatte bei den Fahrzeugen unterschiedliche unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, die entfernt werden mussten. Zu den Modellen, die deshalb in die Werkstatt gerufen wurden, gehörte auch der Audi A7.

Unter der KBA-Referenznummer 007674 wurde für den der A7 der Baujahre 2015 bis 2018 der Rückruf angeordnet, damit die illegale Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt und ein Software-Update auf das Motorsteuergerät aufgespielt werden konnte.

Für die betroffenen Audi-Halter hat das Update mehr Folgen gehabt als ein paar Minuten ihrer Zeit für den Aufenthalt in der Werkstatt zu opfern. So sind die langfristigen Folgen des Software-Updates auf die Leistungsfähigkeit oder Haltbarkeit des Motors ungewiss. Außerdem ist mit der Betroffenheit vom Abgasskandal auch fast immer ein Wertverlust des Fahrzeugs verbunden.

„Die betroffenen Audi-Kunden müssen diese Entwicklung allerdings nicht klaglos hinnehmen. Sie haben gute Chancen, Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der BGH hat im Abgasskandal mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, die in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt wurden. Es lässt sich aber auch auf Fahrzeuge mit den größeren Dieselaggregaten mit drei Litern Hubraum und mehr anwenden. „Hier steht die Audi AG als Herstellerin dieser Motoren in der Haftung“, so Rechtsanwalt Schwering.

Die Abschalteinrichtungen, die Audi bei den größeren Dieselmotoren eingesetzt hat, unterscheiden sich zwar von der illegalen Abschalteinrichtung beim EA 189. Sie sind aber genauso unzulässig und Käufer und Behörden wurden dadurch gleichermaßen getäuscht. Daher haben zahlreiche Landgerichte und u.a. auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Hamm, Koblenz und Naumburg Audi im Abgasskandal bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Auch beim Audi A7, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt musste, stehen die Chancen auf Schadenersatz daher gut. Allerdings muss die dreijährige Verjährungsfrist im Blick behalten werden. Audi-Kunden, die 2018 den Rückruf erhalten haben, sollten jetzt ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, da die Verjährung zum Jahresende 2021 droht.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal

 

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