Der Bundesgerichtshof steht den aktuell klagenden Dieselbesitzern, die voraussichtlich von der Manipulation mit Schad-Software an Ihrem Auto betroffen sind, zur Seite und legt sich rechtlich fest. Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte.
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, dass nach höchstrichterlicher Auffassung die Verwendung einer Abschalteinrichtung der Abgasreinigung nicht hinzunehmen sei. Die Äußerungen hätten auch Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage von vzbv und ADAC gegen den Volkswagen-Konzern. Dabei soll es um Schadenersatzansprüche gehen. Inzwischen haben sich mehr als 400.000 Autobesitzer angeschlossen.
Außerdem sind derzeit nach VW-Angaben bundesweit etwa 50.000 Kundenklagen anhängig, die die Volkswagen AG, eine Konzerngesellschaft oder einen Händler betreffen.