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Die Audi AG muss im Abgasskandal einen Porsche Cayenne Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18.11.2020 entschieden (Az.: 2-13 O 23/20). Das Urteil hat die im Dieselskandal erfahrene Kanzlei Schwering Rechtsanwälte erstritten.

„Auch wenn die Audi AG nicht das Fahrzeug hergestellt hat, so hat sie doch den Motor in dem Porsche Cayenne mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und geliefert. Das Landgericht Frankfurt hat daher völlig zu Recht entschieden, dass sie daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

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KBA ordnete Rückruf für Porsche Cayenne Diesel an
Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel im Oktober 2016 für ca. 73.100 Euro als Neuwagen gekauft. In dem SUV ist der von der Konzernschwester Audi hergestellte 3-Liter-V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Für dieses Modell ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG als Herstellerin des Motors geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Audi habe sich durch das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht, entschied das LG Frankfurt.

Der Kläger habe schlüssig dargelegt, dass in dem Motor eine Software zum Einsatz kommt, die dafür sorgt, dass eine Aufwärmstrategie aktiviert wird, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und so der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion allerdings nicht aktiviert, was einen Anstieg des Emissionsausstoßes zur Folge hat. Auch der Rückruf durch das KBA sei ein wichtiges Indiz für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Audi habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können, führte das Gericht aus.

Rückabwicklung des Kaufvertrags
Dem Käufer sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Frankfurt.

Gegen Rückgabe des Porsche Cayenne muss Audi den Kaufpreis erstatten. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung von rund 13.600 Euro für die gefahrenen knapp 54.000 Kilometer hat der Kläger noch Anspruch auf einen Betrag von knapp 59.500 Euro.

 

„Die von Audi entwickelten 3-Liter-Dieselmotoren kommen im Porsche Cayenne, Porsche Macan, VW Touareg und einer Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat diverse verpflichtende Rückrufe für diese Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Die betroffenen Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dies gilt umso mehr, nachdem der EuGH im Dezember 2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind“, so Rechtsanwalt Schwering.

 

Mehr Informationen: https://rechtsanwaelte-schwering.de/abgasskandal/

 

 

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