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Neuer Ärger für Mercedes im Abgasskandal: Bei der Überprüfung eines Mercedes E 350 BlueTec hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gleich drei Abschalteinrichtungen entdeckt und sie als unzulässig bzw. als kritisch eingestuft. Mercedes ist nun aufgefordert, dem KBA bis Ende September Abhilfemaßnahmen aufzuzeigen. Ansonsten kann den betroffenen Fahrzeugen die Stilllegung drohen, wie das KBA in einem Schreiben an den schwäbischen Autobauer deutlich machte.

Das KBA hat Mercedes bereits im Juli angeschrieben und aufgefordert, geeignete Abhilfemaßnahmen darzulegen. Das Schreiben wurde erst jetzt bekannt, nachdem es der Deutschen Umwelthilfe zugespielt wurde, die es veröffentlicht hat. Ursprünglich sollte Mercedes schon bis Ende Juli die Abhilfemaßnahmen aufzeigen, die Frist wurde nach Medienberichten jedoch bis Ende September verlängert.

Voraussichtlich zahlreiche Mercedes-Modelle betroffen

Die Abschalteinrichtungen hat das KBA bei Untersuchungen eines Mercedes E 350 mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 entdeckt. „Wie viele Fahrzeuge aber tatsächlich betroffen sind, ist noch unklar. Denn dieser Motor wurde auch in zahlreichen anderen Mercedes-Modellen eingesetzt, die nun voraussichtlich ebenfalls mit Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen, unterwegs sind“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Auch hier muss Mercedes Farbe bekennen und auf Aufforderung des KBA alle Modelle benennen, die mit einer oder mehreren der festgestellten Abschalteinrichtungen ausgestattet sind. „Es ist davon auszugehen, dass auf die betroffenen Fahrzeuge ein Rückruf zukommen wird“, so Rechtsanwalt Schwering.

Thermofenster und weitere Abschalteinrichtungen

Zu den Abschalteinrichtungen, die das KBA bei der Überprüfung des Mercedes E 350 feststellte, gehört auch das weit verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung. Dadurch erfolgt die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen zwar vorschriftsgemäß, wird aber bei kühleren oder höheren Außentemperaturen reduziert. Folge ist ein höherer Stickoxid-Ausstoß. Das KBA verwies in seinem Schreiben an Mercedes ausdrücklich auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der derartige Abschalteinrichtungen unzulässig sind.

Die beiden anderen Abschalteinrichtungen betreffen die Reduzierung der AdBlue-Zufuhr in Abhängigkeit von der Fahrsituation bzw. die Wirksamkeit des SCR-Katalysators in Abhängigkeit von der Temperatur der angesaugten Luft. Gründe für die technische Notwendigkeit oder eine Zulässigkeit dieser Funktionen habe Mercedes nicht dargelegt, so das KBA.

Halter der betroffenen Mercedes-Fahrzeuge müssen sich auf einen Rückruf einstellen. Welche Auswirkungen ein mögliches Software-Update auf Leistung oder Verbrauch des Motors haben könnte, ist ungewiss. Zudem können die Abgasmanipulationen zu einem Wertverlust des Fahrzeugs führen.

Betroffene Mercedes-Kunden können Schadenersatz geltend machen

Betroffene Mercedes-Kunden müssen dies jedoch nicht hinnehmen, sondern haben gute Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Hat Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Schadenersatzansprüche bestehen nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 aber auch schon, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. „Dadurch wurde die Schwelle für Schadenersatzansprüche deutlich gesenkt. Bei Fahrlässigkeit besteht Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Zudem kann der Käufer das Auto behalten“, so Rechtsanwalt Schwering.

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Schwering Rechtsanwälte bietet von Abgasskandal betroffenen Autokäufern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an unter
 

 

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