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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Touareg durchgesetzt. Das Landgericht Frankfurt entschied mit Urteil vom 13. April 2021, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 2-07 O 340/20). „In dem VW Touareg ist ein von der Konzerntochter Audi entwickelter und hergestellter 3-Liter-Dieselmotor verbaut. Als Herstellerin des Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haftet daher die Audi AG“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger hatte den VW Touareg mit der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 51.900 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Die Behörde beanstandete die sog. Aufheizstrategie. Dadurch wird zwar der Stickoxid-Ausstoß reduziert – allerdings überwiegend nur im Prüfzyklus NEFZ. Schon kleine Abweichungen von den Bedingungen des Prüfzyklus führten zur Deaktivierung der Aufheizstrategie und somit auch zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das LG Frankfurt folgte den Ausführungen des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Bei der Aufheizstrategie handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, da sie überwiegend im Prüfverfahren anspringe, im realen Straßenverkehr hingegen nicht aktiviert werde. Dadurch verringere sich die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im normalen Fahrbetrieb im Vergleich zum Verhalten auf den Prüfstand, so das LG Frankfurt.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Frankfurt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (51.900 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 55.000 Kilometer müsse er sich aber eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 9.600 Euro anrechnen lassen. So verbleibt ein Anspruch von rund 42.400 Euro.

„Die größeren 3-Liter-Dieselmotoren werden von Audi gebaut und werden nicht nur im VW Touareg, sondern auch in einer Reihe von Audi-Modellen oder im Porsche Macan und Porsche Cayenne verwendet. Hier bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

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